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   BVerwG, 05.06.1996 - 2 B 83.96   

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BVerwG, 05.06.1996 - 2 B 83.96 (https://dejure.org/1996,16055)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1996 - 2 B 83.96 (https://dejure.org/1996,16055)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 2 B 83.96 (https://dejure.org/1996,16055)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Einholung eines Gutachtens zur Vorhersehbarkeit eines eingetretenen ärztlichen Kunstfehler - Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Einholung weiterer Gutachten - Voraussetzungen der besonderen Schwere eines Kunstfehlers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1996 - 2 B 83.96
    Das Berufungsgericht war nicht gehindert, die in seinem Urteil angeführte Stellungnahme der Gutachter- und Schlichtungsstelle sowie insbesondere das im Zivilprozeß eingeholte fachchirurgische Gutachten des Prof. Dr. G. im Wege des Urkundenbeweises zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).

    Dies kann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1996 - 2 B 83.96
    Dies kann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1996 - 2 B 83.96
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1996 - 2 B 83.96
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1996 - 2 B 83.96
    Das Berufungsgericht war nicht gehindert, die in seinem Urteil angeführte Stellungnahme der Gutachter- und Schlichtungsstelle sowie insbesondere das im Zivilprozeß eingeholte fachchirurgische Gutachten des Prof. Dr. G. im Wege des Urkundenbeweises zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1996 - 2 B 83.96
    Dies kann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
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